Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Provectus Secure Contacts App

1. Geltungsbereich

Diese Lizenz- und Nutzungsbedingen („Vertragsbedingungen“) gelten zwischen der Provectus Software GmbH („Provectus“) und dem Kunden, der den zeitlich befristeten Einsatz der Standard-Anwendungs-Software Provectus Secure Contacts App („App“) in seinem Unternehmen plant. Provectus gewährt dem Kunden auf der Grundlage dieser Vertragsbedingungen für einen begrenzten Zeitraum den Gebrauch der App und überlässt dem Kunden diese hierzu in ihrer jeweils neuesten verfügbaren Version. Entgegenstehende allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden haben keine Geltung. 

2. Einbeziehung

Diese Vertragsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung. Änderungen dieser Vertragsbedingungen wird Provectus dem Kunden spätestens zwei Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform mitteilen. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird Provectus den Kunden hinweisen. 

 

3. Gegenstand

  1. Provectus überlässt dem Kunden die App für die Laufzeit des Vertrags in Form einer Softwaremiete. Diese Überlassung umfasst auch die Einräumung der zur vertragsgemäßen Nutzung der App erforderlichen Rechte nach Maßgabe von Ziffer 5. 
  2. Der Funktionsumfang der App, die geschuldete Beschaffenheit der App sowie die Hard- und Softwareeinsatzbedingungen ergeben sich abschließend aus Anlage 1 zu diesen Vertragsbedingungen. Anlage 1 ist Vertragsbestandteil. 
  3. rovectus stellt dem Kunden die App in den vorgesehenen Stores der Hersteller zum Download zur Verfügung. Für die Nutzung und Freischaltung von Funktionen ist ein Lizenzschlüssel notwendig, welcher dem Kunden nach dem Eingang der Bestellung elektronisch bereitgestellt wird. Der Lizenzschlüssel berechtigt den Kunden ausschließlich zur Nutzung der App gemäß diesen Vertragsbedingungen. 
  4. Der Lizenzschlüssel muss durch einen administrativen Anwender mit Hilfe von Microsoft Endpoint Manager (Intune) ausgebracht werden. Die hierfür notwendigen Microsoft Lizenzen müssen durch den Kunden separat erworben werden. Ein administrativer Anwender seitens des Kunden muss die Nutzung der App im Tenant des Kunden aktivieren (Consent). 
  5. Die Software wird zu folgendem vertragsmäßigen Gebrauch überlassen: 
    1. Die Nutzung der App ist nur Unternehmern i.S.d § 14 BGB gestattet. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Der Zugang ist nur mit einem Unternehmens-Account von Microsoft 365 gestattet und möglich. Die Nutzung mit privaten Microsoft Accounts ist nicht erlaubt. 
    2. Die Anzahl der Lizenzen, für die Provectus die Nutzung erlaubt (Anzahl Anwender), wird in der Bestellung festgelegt. Der Kunde muss selbst sicherstellen, dass nicht mehr Anwender als vereinbart die App nutzen. 
    3. Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. 
    4. Der Kunde ist für die datenschutzkonforme und sichere Konfiguration der App verantwortlich. Provectus stellt die notwendige Dokumentation zur Verfügung. 
    5. Der Kunde ist nicht berechtigt, technische Beschränkungen zu umgehen. 
  6. Installations- und Konfigurationsleistungen, Einweisungen, Schulungen sowie sonstige über die Vermietung der App hinausgehende Beratungs- und Pflegeleistungen sind nicht Gegenstand des Vertrags. Die Gewährleistung des Zugangs für den Kunden in das Internet oder des Betriebs von Datenleitungen oder Datennetzen als Teile des Internets sind ebenfalls nicht Gegenstand des Vertrags. 
  7. Provectus schuldet Beratungsleistungen nur, sofern dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Gegebenenfalls zu erbringende Beratungsleistungen sind vom Kunden gesondert zu angemessenen und marktüblichen Konditionen zu vergüten. 
  8. Provectus ist berechtigt, jederzeit Wartungen, Aktualisierungen oder Veränderung an Funktionalitäten an der App vorzunehmen. Anzahl und Häufigkeit liegen im freien Ermessen von Provectus, unter Berücksichtigung berechtigter Interessen des Kunden und der Vertragserfüllung. 
  9. Anpassungen bzw. Änderungen der App sind nur geschuldet, soweit diese zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der App bzw. zur Sicherung des vertragsgemäßen Gebrauchs erforderlich sind. Im Übrigen ist Provectus zu Anpassungen bzw. Änderungen nur verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird; entsprechende Leistungen sind vom Kunden gegebenenfalls gesondert zu angemessenen und marktüblichen Konditionen zu vergüten. 

4. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses

Der Kunde erhält von Provectus oder einem Provectus Vertriebspartner ein Angebot der Lizenzen (Anzahl und Preis) und dieser Vertragsbedingungen. Indem der Kunde auf Basis dieses Angebots die Bestellung übermittelt, akzeptiert er diese Vertragsbedingungen. Der endgültige Vertragsschluss kommt mit der Auftragsbestätigung durch Provectus oder den Vertriebspartner von Provectus, der im Namen von Provectus handelt, zustande. 

5. Rechteeinräumung

  1. Der Kunde erhält mit der vollständigen Bezahlung der geschuldeten Lizenzgebühren das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der App durch den Kunden selbst und/oder zur Nutzung durch gem. § 15 AktG mit dem Kunden verbundene Unternehmen im in diesen Vertragsbedingungen eingeräumten Umfang. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst den Download sowie das Laden, Anzeigen und Ablaufen lassen der installierten App.  
  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die App zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu dekompilieren, zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die App öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen. 
  3. Verstößt der Kunde gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieser Vertragsbedingungen erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an Provectus zurück. In diesem Fall hat der Kunde die Nutzung der App unverzüglich und vollständig einzustellen und sämtliche auf seinen Systemen installierte Kopien der App zu löschen bzw. zu deinstallieren. 

6. Lizenzgebühr

  1. Die Lizenzgebühren für die Gebrauchsüberlassung richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preisliste und sind dem jeweiligen Angebot der Provectus oder des Provectus Vertriebspartners zu entnehmen. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Bestellung und sodann zu Beginn jeder etwaigen Verlängerungslaufzeit im Voraus und ist jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 
  2. Provectus ist berechtigt, die Lizenzgebühren erstmals nach Ablauf von zwölf Monaten nach Herbeiführung der Betriebsbereitschaft mit einer schriftlichen Ankündigung von drei Monaten zum Monatsende zu erhöhen. Weitere Erhöhungen können frühestens jeweils zwölf Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung vorgenommen werden. Die Erhöhung muss angemessen und marktüblich sein. Der Kunde hat das Recht, das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung einer Erhöhung zu kündigen. 

7. Schutz der App / Audit und Anzeigepflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die App durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern. 
  2. Der Kunde wird es Provectus auf dessen Verlangen hin ermöglichen, den ordnungsgemäßen Einsatz der App zu überprüfen, insbesondere daraufhin, ob der Kunde das Programm quantitativ im Rahmen der von ihm erworbenen Lizenzen nutzt. Hierzu wird der Kunde Provectus Auskunft erteilen, Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gewähren sowie eine Überprüfung der eingesetzten Hardware- und Softwareumgebung durch Provectus oder eine von Provectus benannte und für den Kunden akzeptable Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermöglichen. Provectus darf die Prüfung in den Räumen des Kunden zu dessen regelmäßigen Geschäftszeiten durchführen oder durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte durchführen lassen. Provectus wird darauf achten, dass der Geschäftsbetrieb des Kunden durch seine Tätigkeit vor Ort so wenig wie möglich gestört wird. Ergibt die Überprüfung eine Überschreitung der erworbenen Lizenzanzahl um mehr als 5% (fünf Prozent) oder eine anderweitige nicht-vertragsgemäße Nutzung, so trägt der Kunde die Kosten der Überprüfung, ansonsten trägt die Kosten Provectus. Alle sonstigen Rechte bleiben vorbehalten. Zudem verpflichtet sich der Kunde, gegebenenfalls zu wenig bezahlte Lizenzgebühren innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung nachzuentrichten. Die Geltendmachung weitergehender Rechte der Provectus, etwa eines weitergehenden Schadensersatzes oder außerordentlicher Kündigungsrechte bleibt unberührt.

8. Laufzeit und Kündigung

  1. Beginn der Laufzeit dieser Vertragsbedingungen ist der Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunden. Zu diesem Zeitpunkt beginnt die Laufzeit der Lizenz, sofern kein abweichender Zeitpunkt vereinbart wurde.  
  2. Die Laufzeit der Lizenz beträgt zwölf Monate und verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von vier Wochen („Kündigungsfirst“) zum ursprünglichen oder zum verlängerten Zeitraum gekündigt wurde. 
  3. Der initiale Lizenzschlüssel hat eine Laufzeit von zwölf Monaten. Bei der Verlängerung der Lizenz muss ein neuer Lizenzschlüssel ausgestellt und eingespielt werden. Wird der Lizenzschlüssel nicht vor Ablauf der Frist erneuert, kann die App nicht mehr weiter genutzt werden. Provectus wird dem Kunden im Rahmen der Verlängerung frühzeitig einen neuen Lizenzschlüssel zur Verfügung stellen, frühestens jedoch nach Ablauf der Kündigungsfrist. 
  4. Während der Laufzeit der Lizenz kann der Kunde zusätzliche Lizenzen gegen entsprechendes Entgelt zubuchen. Laufzeit und Preis der zugebuchten Lizenzen richten sich nach der Restlaufzeit und dem anteiligen Preis der bestehenden Lizenzen. Eine Reduzierung von Lizenzen ist frühestens zum Ende der vereinbarten Laufzeit der Lizenz möglich. 
  5. Das Vertragsverhältnis kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund in Textform gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der Provectus zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Nutzungsrechte von Provectus dadurch verletzt, dass er die App über das nach diesen Vertragsbedingungen gestattete Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung von Provectus hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt oder Provectus den Betrieb der App einstellt. 
  6. Hat Provectus die Kündigung aus wichtigem Grund nicht zu vertreten, besteht kein Anspruch auf die (anteilige) Rückerstattung bereits entrichteter Lizenzgebühren. 
  7. Im Falle einer Kündigung hat der Kunde die Nutzung der App aufzugeben und sämtliche installierten Kopien der App von seinen Geräten zu löschen bzw. zu deinstallieren. Provectus ist im Falle einer Kündigung berechtigt, die App zu deaktivieren. 
  8. Jede Nutzung der App nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzulässig.

9. Instandhaltung

  1. Provectus erhält die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der App während der Vertragslaufzeit aufrecht und sorgt dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der App keine Rechte Dritter entgegenstehen. 
  2. Provectus wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der App (Mietsache) in angemessener Zeit beseitigen. Provectus genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem Provectus eine nachgebesserte App im vorgesehenen Store der Hersteller zum Download bereitstellt und dem Kunden Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme, soweit notwendig, anbietet. 
  3. Der Kunde ist verpflichtet, Provectus Mängel der App unverzüglich zu melden. Er wird hierbei die Hinweise von Provectus zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen und alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen an Provectus weiterleiten. 

 

10. Haftung

  1. Provectus haftet nur, soweit Provectus eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat und vertrauen darf. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. 
  2. Die Haftung von Provectus insgesamt ist pro Jahr auf die im jeweiligen Jahr des Schadenseintritts anfallende Gesamtnettovergütung begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen sowie die Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie. 
  3. Provectus übernimmt keine Haftung für die Nutzung von Drittanbieter-Apps, welche aus der App gestartet werden, soweit dies möglich und durch den Kunden gestattet ist. 
  4. Provectus haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse (einschließlich Pandemien) oder durch sonstige von ihr nicht zu vertretende Ereignisse wie Netzstörungen oder Verfügungen der öffentlichen Hand im In- oder Ausland entstehen. 

11. Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich, die im Rahmen dieser Vertragsbedingungen erhaltenen Informationen über die jeweilige Partei vertraulich \ TLP:AMBER zu behandeln. Die Pflicht zur Verschwiegenheit betrifft alle finanziellen, technischen, wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen, die Geschäftstätigkeit, die Mitarbeiter oder die Geschäftsführung betreffenden oder sonstigen Informationen (einschließlich technische Informationen zu der Vertragssoftware, die sich weder aus Marketingmaterialen noch Handbüchern oder der ausgelieferten Vertragssoftware selbst entnehmen lassen, Aufzeichnungen, und Know-how), die sich auf die jeweils andere Partei oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen beziehen, nicht allgemein bekannt sind und an deren Nichtverbreitung die jeweilige Partei aus Sicht eines objektiven Empfängers, der unter Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Art der Information, die konkreten Umstände und die Art und Weise ihrer Offenlegung in die Beurteilung einstellt, ein berechtigtes Interesse hat. Die Pflicht zur Verschwiegenheit erstreckt sich auch in besonderer Weise auf alle explizit als Geschäftsgeheimnis oder auf entsprechende Weise gekennzeichneten oder auf andere Weise geschützten Informationen (nachfolgend insgesamt als „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet). Provectus nimmt für sich sowohl an dem Source Code der App als auch an der Bedienfunktion und Anmutung den Geschäftsgeheimnisschutz in Anspruch. Im Übrigen gilt die Klassifizierungsrichtlinie der Provectus Software (https://www.provectus-software.de/tlp).
  2. Die jeweils andere Partei verpflichtet sich, die Vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und sie Dritten weder weiterzuleiten noch auf sonstige Weise zugänglich zu machen oder für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke zu nutzen. Die jeweils andere Partei darf die Informationen nur an solche Mitarbeiter oder Stellen weitergeben, die vertraglich oder von Berufs wegen zur entsprechenden Verschwiegenheit verpflichtet sind. 
  3. Die Parteien verpflichten sich geeignete Vorkehrungen zum Schutz der Vertraulichen Informationen zu treffen, mindestens aber diejenigen Vorkehrungen, mit denen die jeweils andere Partei sensible Informationen über ihr eigenes Unternehmen schützt. Werden der jeweiligen Partei zum Schutz von als Geschäftsgeheimnis oder auf entsprechende Weise gekennzeichneten oder auf andere Weise geschützten Informationen besondere Maßnahmen durch die jeweilige Partei mitgeteilt, ist sie verpflichtet diese einzuhalten. 
  4. Die Verpflichtung zum Schutz Vertraulicher Informationen besteht nicht gegenüber Gerichten oder Behörden, soweit eine Rechtspflicht zur Weitergabe besteht oder die jeweils andere Partei die Vertraulichen Informationen vor dem Abschluss dieses Vertragsbedingungen von einem Dritten erlangt hat oder danach ohne Verletzung dieser Vertragsbedingungen von einem Dritten erlangt, sofern der Dritte nach Kenntnis der jeweiligen Partei jeweils rechtmäßig in den Besitz der Informationen gelangt ist und durch die Weitergabe nicht gegen eine ihn bindende Vertraulichkeitsverpflichtung verstößt. 
  5. Der jeweils anderen Partei ist es untersagt, ein Geschäftsgeheimnis dadurch zu erlangen, dass sie Informationen der jeweils anderen Vertragspartei, die sich in ihrem rechtmäßigen Besitz befinden, beobachtet, untersucht, zurückverfolgt oder testet. 

12. Datenschutz

  1. Die Parteien verpflichten sich, die einschlägigen Datenschutzvorschriften, insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), einzuhalten. Die allgemeinen Regelungen zum Datenschutz können im Bereich Datenschutz auf der Internetseite der Provectus eingesehen werden: https://www.provectus-software.de/datenschutz/. 
  2. Provectus verpflichtet sich, die ihr von dem Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten ausschließlich auf rechtmäßige und transparente Weise, nach Treu und Glauben sowie ausschließlich für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen zu verarbeiten. 
  3. Die Parteien sind sich einig, dass der Kunde der Verantwortliche i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der App ist. Provectus hat keinen Zugriff auf die in der App verarbeiteten personenbezogenen Daten. 
  4. Für das Herunterladen der App aus dem Apple Store bzw. anderen App-Stores, gelten immer die jeweils zwischen dem Kunden und dem Store vereinbarten Nutzungsbedingungen auch in Hinblick auf den Datenschutz. Apple und Google stellen Provectus nur anonymisierte Downloadzahlen zur Verfügung. Personenbezogene Daten werden an Provectus nicht bereitgestellt. 
  5. In der App kann ein Logging vom Kunden aktiviert werden, um z. B. in Supportfällen Logs an Provectus senden zu können. Diese Daten werden durch den Kunden selbst manuell an Provectus gesendet. In diesem Fall verarbeitet Provectus personenbezogene Daten des Kunden nur auf ausdrückliche Weisung. Hierzu werden die Parteien gesondert einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO schließen. 
  6. Provectus verpflichtet sich, zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen nur Mitarbeiter einzusetzen, die durch geeignete Maßnahmen mit den gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz und den speziellen datenschutzrechtlichen Anforderungen dieser Vertragsbedingungen vertraut gemacht sowie, soweit sie nicht bereits angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten unterliegen, umfassend schriftlich zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden. 

13. Ansprechpartner

  1. Der Vertriebspartner dient als der vorrangige Ansprechpartner für den Kunden im Zusammenhang mit der der Anbahnung, Abwicklung und sonstigen Fragen zur App. 
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Kontakt-informationen eines internen Ansprechpartners für kaufmännische, vertragliche und technische Belange gegenüber Provectus oder gegenüber dem Vertriebspartner zu benennen. 
  3. Provectus behält sich das Recht vor, den Kunden insbesondere in den Fällen der Umfragen zur Zufriedenheit, Vertragsänderungen, Weiterentwicklung der App und bei Sicherheitsvorfällen direkt zu kontaktieren.  
  4. Die Parteien teilen jede Änderung der Ansprechpartner der jeweils anderen Partei mit. 

14. Sonstiges

  1. Provectus behält sich das Recht vor, Funktionen, die in Verbindung mit dem Betrieb der App stehen, durch Dritte ausführen zu lassen. 
  2. Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden statthaft. 
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zumindest der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. 
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. 
  5. Auf den Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden. 
  6. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass die Software Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der App oder damit verbundener Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Kunde wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung des Kunden steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. 
  7. Die Parteien vereinbaren für alle aus und im Zusammenhang mit diesen Vertrags-bedingungen entstehenden Streitigkeiten, die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte am Sitz von Provectus, soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 ZPO vorliegen. Provectus ist allerdings berechtigt, jedes ansonsten zuständige Gericht anzurufen. 
  8. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Parteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird. 
  9. Sämtliche in diesen Vertragsbedingungen genannten Anlagen sind Vertragsbestandteil. 
  10. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung dieser Vertragsbedingungen. 

Anlage 1: Funktionsumfang und Hard- und Software-Einsatzbedingungen

  1. Die Secure Contacts App ist eine Software-Applikation für bestimmte mobile Endgeräte der Firma Apple (https://www.apple.com/) und Google (https://www.android.com/). Die App ist eine Anwendungssoftware, also ein ausführbares Programm, das eine oder mehrere Funktionen erfüllt, aber nicht relevant für das Funktionieren des Apple iOS und Google Android Systems selbst ist. 
  2. Die App ermöglicht es, sämtliche Geschäftskontakte in einer App auf dem mobilen Endgerät zusammenzuführen und in einem gesicherten Container zu speichern. Ein einmaliger Login nach administrativer Freigabe genügt, um automatisiert alle Kontakte zu synchronisieren. Die App verhindert eine Synchronisation der Kontaktdaten mit anderen kommerziellen Plattformen, Dritt-Apps oder Messenger Diensten. Bei korrekter Konfiguration der App durch den Kunden findet kein Datenabfluss aus der App statt. 
  3. Folgender Funktionsumfang ist derzeit vorgesehen: 
    1. Zugriff auf das persönliche Exchange Adressbuch. 
    2. Zugriff auf das Unternehmensadressbuch.
    3. Anrufer Identifikation aller vorher genannten Kontakte. 
    4. Initiieren von Telefonaten, Chats, SMS über Microsoft Teams und das Mobiltelefon. 
    5. Verschlüsselte Ablage aller von der App genutzten Daten auf dem Endgerät (Verschlüsselung mit Apple iOS oder Google Android Mechanismen).
    6. Absicherung der App mit Intune Policies (Verhindern des Datenabflusses). 
    7. Absicherung der Zugriffe mit Hilfe von Azure AD Conditional Access Policies (Einschränkung der erlaubten Geräte). 
  4. Folgende Daten werden durch die App hierfür verwendet: 
    1. Vor- und Nachname. 
    2. Firmenname. 
    3. Position. 
    4. Alle gespeicherten E-Mail-Adressen. 
    5. Alle gespeicherten Telefonnummern. 
  5. Provectus sichert nicht zu, dass die App oder irgendeine Funktion oder irgendein Content dieser App ohne Unterbrechung oder sonst fehlerfrei funktioniert oder arbeitet, dass die App frei von Viren, anderen schädlichen Komponenten, frei von Rechten Dritter oder für bestimmte Zwecke geeignet ist.