Die Digitalisierung der Arbeitswelt birgt für Unternehmen und ihre Mitarbeitenden eine Vielzahl neuer Möglichkeiten. Mobile Geräte sind aus dem Arbeitsalltag längst nicht mehr wegzudenken. Auch die Grenzen zwischen Arbeit und Privatleben verschwimmen zunehmend. Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden daher Szenarien, die eine private Nutzung von dienstlichen Geräten ermöglichen. Ob Bring your own device (BYOD) oder Corporate owned private enabled (COPE): Was für die User Vorteile bringt, birgt für Unternehmen auf datenschutzrechtlicher Seite jedoch erhebliche Risiken. Denn mit der Anzahl an Geräten, steigt auch die Anzahl mobiler Anwendungen auf Smartphone & Co.
Unangefochtene Nummer eins unter den Apps ist der Messenger-Dienst WhatsApp. Kein Wunder, denn WhatsApp ermöglicht eine schnelle und einfache Kommunikation. Viele Vertriebsmitarbeitende nutzen WhatsApp deshalb nicht nur, um mit Familie und Freunden zu kommunizieren, sondern auch um unkompliziert mit Kunden und Kollegen in Kontakt zu treten. Dass sie dabei gegen DSGVO-Richtlinien verstoßen, ist ihnen häufig nicht bewusst.
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